Unsere Richtlinien
- Bei Zufahrt ist eine SMS an 0699 14 14 10 22 zu schicken. Bei Ausfahrt ist ebenfalls eine SMS zu schicken. Sie erhalten dann eine SMS mit der Gebühr und den Kontodaten, an welche diese zu überweisen ist.
- Bei Nutzung, Durchfahrt, egal welcher Art, dieser Liegenschaft ohne SMS fällt ein Pönale, pauschaler Schadenersatz, von EUR 100,- pro Tag zusätzlich einer Gebühr der Nutzung im Pauschalpreis von EUR 25,- an. In diesem Fall erfolgt auch eine Besitzstörungs- sowie Unterlassungsklage und eine Anzeige gemäß § 149 Strafgesetzbuch
- Dieser Betrag ist innerhalb von 24 Stunden zu bezahlen, mit sonstiger Fälligwerdung der Pönale, pauschaler Schadenersatz, von 100,--, sowie einer pauschalen Nutzungsgebühr von EUR 25,-- und dem Einbringen von Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen, sowie eine Anzeige gemäß § 149 Strafgesetzbuch.
- Von 11. September bis 14. Juni beträgt die Gebühr für die ersten beiden Stunden 2,-- Euro pro Stunde. Ab der Dritten angefangen Stunde kostet jede weitere angefangene Stunde Euro 1,50. Der Tageshöchsttarif liegt bei 30 Euro.
- Von 15. Juni bis 10. September beträgt die Gebühr für die ersten beiden Stunden 2,50 Euro pro Stunde. Ab der Dritten angefangen Stunde kostet jede weitere angefangene Stunde Euro 2,--. Der Tageshöchsttarif liegt bei 36 Euro. Dieser Tarif gilt auch während des Wochenmarktes jeden Donnerstag von 1. März bis 31. November.
- Die Nutzung für einen ganzen Monat kostet Euro 130,--. Dazu ein SMS an +43 699 14 14 10 22 mit dem Zusatz "Monat".
- Sämtliche Daten werden ausschließlich zur Wahrung von Ansprüchen gespeichert und nur in notwendigen Einzelfällen, bspw. an einen Anwalt zur Einholung von Unterlassungsansprüchen weitergegeben. Eine generelle Weitergabe an Dritte oder interne Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nicht.
- Besondere Tarife für lassen sich per SMS an 0699 14 14 10 22 und per Mail an nutzung@kammerhofplatz.at vereinbaren.
- Vereinbarter Gerichtsstand Bezirksgericht Innere Stadt Wien
Preise
| Normaltarif | |
|---|---|
| bis 1 Stunde | 2,-- |
| bis 2 Stunden | 4,-- |
| bis 3 Stunden | 5,50 |
| jede weitere angefangene Stunde | 1,50 |
| Tageshöchstgebühr | 30,-- |
| Monatlich | 130,-- |
| erhöter Tarif | |
|---|---|
| bis 1 Stunde | 2,50 |
| bis 2 Stunden | 5,-- |
| bis 3 Stunden | 7,-- |
| jede weitere angefangene Stunde | 2,-- |
| Tageshöchstgebühr | 36,-- |
| Monatlich | 130,-- |